Bei einer Psychotherapie handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet, dass die Kosten für eine Psychotherapie von (i.d.R.) allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn die Indikation hierfür besteht. Im Rahmen der Sprechstunde und den probatorischen Sitzungen wird geprüft, ob eine Psychotherapie sinnvoll und notwendig ist. Anschließend entscheidet die Krankenkasse über den Antrag auf Psychotherapie.
Private Krankenversicherungen unterscheiden sich in ihren Leistungsangeboten deutlich voneinander und bieten ihren Versicherten individuell gestaltete Versicherungsverträge an. Die Kostenerstattung erfolgt immer auf der Grundlage des individuell zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung abgeschlossenen Vertrages. Setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um sich nach den in Ihrem Vertrag geltenden Regelungen zu erkundigen. Unsere psychotherapeutischen Leistungen rechnen wir nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.
Prinzipiell ist es möglich, dass Sie die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst tragen. Je nach Dauer können hierbei hohe Kosten auf Sie zukommen. Wägen Sie Vor- und Nachteile gut für sich ab. Die Abrechnung unserer psychotherapeutischen Leistungen orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
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